Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zeichenbüro Jutta Flemming
Technisches Zeichenbüro & Büroservice

 Allgemeines - Geltungsbereich

1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen

Geschäftsbeziehungen.

 

2. Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäfts-beziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

 

3. Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

 

4. Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

 

5. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

6. Wir erbringen unsere Dienste ausschließlich auf der Grundlage des Vertrages, der sich aus dem Angebot und unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen ergibt. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.

 

Angebote

 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sie werden erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich.

 

Dienstleistungen

Alle CAD-Zeichnungen werden mit Autodesk-Programmen (Auto-CAD, hausinterne Applikation), nach Vorgabe erstellt. Die Aufträge werden auf DIN Formaten gezeichnet. Es werden interne Eigenschaften verwendet, wie z.B. Layerbelegung, Strich stärken, Schriftgrößen, Bemaßungs-attribute etc., wobei der Maßstab den Inhalt vorgibt, so dass übliche Planungsgegenstände abhängig vom Planungsmaßstab bzw. Verwendungszweck eingetragen werden. Änderungen und Vorstellungen, schriftlich in Anlage oder als Eintragungen in den jeweiligen Plänen die unsererseits dem Auftraggeber zur Überprüfung übersandt werden, können nach einer Korrektur neu geliefert werden. Die Übergabe erfolgt mittels elektronischer Datenübertragung in den Standardformaten pdf oder plt oder auf einem nicht wieder beschreibbarem Medium (CD-R, DVD-R), wenn gewünscht liefern wir Ihnen die grafischen Daten kostenpflichtig auch in Papierform. Nach Zahlungseingang der abgerechneten Leistung/Teilleistung, erhalten Sie die Datei im dwg-Format. Mit Übergabe der Pläne/Dateien an den Auftraggeber gilt die vertragsgemäße Leistung durch uns als erfüllt.

 

Inhalte

 Für den Inhalt der zu erstellenden Pläne ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Pläne sind vom Auftraggeber zu prüfen. Bei Ausführung von Bauarbeiten aufgrund unserer Unterlagen wird darauf hingewiesen, dass Maße grundsätzlich vom Ausführenden am Bau zu kontrollieren sind, auch wenn dies auf den Planunterlagen nicht ausdrücklich angegeben ist.

 

Lieferfrist

 Es gilt sofern vereinbart, die in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferfrist. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend durch Verzögerungen, die durch Handlung des Auftraggebers entstanden sind. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt - als solche gelten Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordnungsgemäßen Betriebsführung nicht verhindert werden können - muss der Auftraggeber entsprechend zugestehen.

 

 Vergütung

1. Ausgeführte Leistungen werden nach Zeitaufwand / Pauschalvereinbarung berechnet. Es gelten die jeweils gültigen Preise zzgl. der gesetzlichen MwSt. bei Vertragsabschluss / Auftrags-bestätigung. Für Beratungen jeder Art, sowie telefonische Auskünfte behalten wir uns die Berechnung einer Gebühr vor.

 

2. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

 

3. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

Gewährleistung

1. Ist der Auftraggeber Unternehmer, leisten wir für Mängel der Leistung zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

 

2. Ist der Auftraggeber Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

 

3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

 

4. Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Leistungen schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungs-anspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unter-nehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Leistung festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher.

 

5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- und Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

 

6. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Erbringung der Leistung. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Erbringung der Leistung. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 4 dieser Bestimmung).

 

Haftungsbeschränkungen

1. Es ist nicht immer möglich -selbst bei größter Sorgfalt- alle Wünsche des Auftraggebers im CAD System so auszuführen, dass sie sich mit dem Entwurf oder den Handzeichnungen decken. Maßdifferenzen oder Soll- bzw. DIN-Abweichungen behalten wir uns diesbezüglich vor. Für Planungsfehler übernehmen wir keine Verantwortung. Die Haftung liegt ausschließlich bei dem Auftraggeber, bzw. dem vorlageberechtigten Planer. Ersatz wird für die von uns erbrachten Leistungen, den Zeichenarbeiten gewährleistet, d.h. bei fehlerhaften Zeichnungen, werden diese kostenfrei von uns ersetzt.

 

2. Für die Richtigkeit von Daten, die auf einem Datenträger zur Verfügung gestellt werden, übernehmen wir keine Haftung. Trotz sorgfältiger Überprüfung, der von uns übersandten Daten und Datenträger mittels aktueller Virensuchprogramme, sind diese durch den Empfänger nochmals zu überprüfen. Eine Haftung für und durch Computerviren, die mittelbar oder unmittelbare Schäden verursachen, gleich welcher Art, ist ausdrücklich ausgeschlossen.

 

3. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungshilfen. Gegenüber Unternehmen haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

 

4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

 

5. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Erbringung der Leistung. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

 

Schweigepflicht

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über sämtliche Einzelheiten des Auftraggebers gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren, soweit diese Einzelheiten ihrer Natur nach vertraulich zu behandeln sind. Für die Sicherheit von Auftraggeberdaten bei elektronischer Übermittlung kann keine Gewähr genommen werden.

 

Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepuplik Deutschland.

 

2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nciht bekannt ist.

 

3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.